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Artenschutz
Ohne biologische Vielfalt und intakte Ökosysteme ist das Leben auf unserer Erde nicht möglich. Die Erhaltung der Lebensvielfalt für unsere kommenden Generationen ist daher das erklärte Ziel des Artenschutzes. Alle bisherigen und zukünftigen Maßnahmen dienen dabei dem besonderen Schutz unserer wild lebenden Tier- und Pflanzenwelt. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die von der Ausrottung bedrohten Arten und Unterarten.
Die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens fand im März 2010 in Doha, Katar statt. Auf diesen Konferenzen wird entschieden, welche Tiere und Pflanzen in die CITES-Listen der bedrohten Arten aufgenommen werden. Sie werden in den Anhängen des Abkommens gelistet. Im Anhang I sind die unmittelbar vom Aussterben bedrohten Arten aufgeführt, für die ein internationales Handelsverbot besteht. Weniger gefährdete Arten sind im Anhang II geführt, wobei für diese ein beschränkter Handel unter Einhaltung vorgegebener Auflagen erlaubt ist. Im Anhang III aufgeführte Tiere und Pflanzen sind nur für das Hoheitsgebiet einzelner Vertragsstaaten unter Schutz gestellt.
Im Tiergarten Neustrelitz lebt der Eremit (Osmodera eremita).
Eremiten sind Urwaldrelikte aus prähistorischer Zeit, als es noch weitläufige lichte Wälder mit vielen alten Bäumen gab. Er besiedelt den Mulm, d.h., die von Pilzen zersetzten Holzreste in großen Baumhöhlen von sonnig stehenden Laubbäumen. Stark beschattete Bäume sind ihm zu kalt.
Eremiten haben sehr spezielle Ansprüche an die Höhlen, da der so genannte Schwarzmulm von denen ihre Larven leben eine besondere Konsistenz, Feuchtigkeit und Temperatur haben muss. Mulm entsteht durch Stammverletzungen oder Astabbruch). Da die Käfer meist nicht mehr als 200m weit fliegen, benötigen sie also alte Höhlen bildende Bäume (bevorzugt Eichen) in näherer Umgebung. Ihre hochgradige Anpassung an das Leben in den dunklen, feuchten nährstoffarmen Schwarzmulmhöhlen wird Ihnen heute zum Verhängnis, da ihre hohe Spezialisierung zu einer Sackgasse geworden ist und sie sich nicht auf andere Lebensbedingungen umstellen können.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Eremit eine streng geschützte Art, die weder gefangen noch getötet werden darf. Er steht auf der Roten Liste der gefährdeten Arten und ist laut Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU sogar eine besonders schutzbedürftige, d.h. prioritäre Art. In FFH Gebieten in denen er lebt dürfen Eingriffe nur dann durchgeführt werden, wenn sie der menschlichen Gesundheit oder Sicherheit dienen.
Die Mitarbeiter des Tiergartens sind über den Eremiten geschult, sie erkennen sowohl die Art als auch die typischen Kotpillen unter besiedelten Bäumen. Die Gäste des Tiergartens werden über drei große Schautafeln (Sponsor ist das Umweltministerium MV) über den Gefährdungsstatus, die Art an sich und die Schutzmaßnahmen informiert.
Naturschutz
Die Erhaltung und Wiederherstellung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes ist das Ziel des Naturschutzes. Der Naturschutz betrachtet dabei alle Nutzungen von Böden und Gewässern in ihrer Gesamtheit und versucht, durch den Menschen verursachte negative Einwirkungen unmittelbar vor Ort abzuwenden.
In 2004 wurde in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die EU-Zoorichtlinie aus dem Jahr 1999 durch das Zoogesetz in Landesrecht umgesetzt. Durch dieses Gesetz wurde festgelegt, dass alle tiergärtnerischen Einrichtungen eine Zoogenehmigung beantragen müssen.
Für die Erteilung der Genehmigung stehen insbesondere:
die Einhaltung des Tier-, Natur- und Artenschutzes,
die Erfüllung des Umweltbildungs- und Forschungsauftrages sowie
die Einhaltung von Standards bei der tierärztlichen Betreuung und bei der Lagerung und Aufbereitung des Tierfutters im Vordergrund.
Durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Bildung und Kultur wurde unter dem Titel „Zoo & Co. – was tun die so?“ eine Broschüre erarbeitet, in der auch unser Tiergarten Neustrelitz einbezogen ist.
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