Besucherordnung.

Geltungsbereich

Die Besucherordnung gilt für das gesamte Gelände des Tiergartens Neustrelitz.

Eintrittsregelungen

Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennen Sie die Besucherordnung an. Die Eintrittskarte ist bis zum Verlassen des Geländes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Einzeltickets berechtigen zum einmaligen Eintritt in den Tiergarten und verlieren beim Verlassen des Geländes ihre Gültigkeit. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht gestattet.

Ermäßigte Einzeltickets werden nur gegen Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises verkauft.

Jahreskarten werden vom Tiergarten Neustrelitz ausgestellt, sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie berechtigen die auf der Karte verzeichnete Person innerhalb der Gültigkeit zum Eintritt in den Tiergarten zu allen Öffnungszeiten. Es werden nur originale Jahreskarten anerkannt.

Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt nur mit einer erwachsenen Begleitperson erlaubt. Wir bitten die aufsichtsführenden Personen und Eltern, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. Diese tragen für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigten entstehen. Die Aufsichtspflicht gilt auch für die begehbaren Anlagen und für die Verantwortlichen von Kindergruppen aus Kindergärten und Schulen.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise sind am Eingang ausgewiesen. Die Besucher sind verpflichtet, den Tiergarten unaufgefordert bis zur Schließung des Tiergartens zu verlassen. Eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit erfolgt kein Einlass mehr.

Umgang mit unseren Tieren

Alle unsere Tiere erhalten sorgfältig zusammengesetztes. ihren Bedürfnissen und ihrem Verhalten entsprechendes Futter. Um die Gesundheit unserer Tiere nicht zu gefährden, gilt im gesamten Tiergarten absolutes Fütterungsverbot. Davon ausgenommen ist die Fütterung von Damwild, Ouessantschafe und Zwergziegen. Für diese Tiere ist an der Kasse entsprechendes Futter käuflich zu erwerben.

Viele Pflanzen sind für Tiere giftig – verfüttern Sie daher auch keine Pflanzen.

Auch Tiere haben ihre Ruhezeiten. bitte beachten Sie diese. Stären oder belästigen Sie die Tiergartenbewohner nicht. Das Streicheln der Tiere ist nur im Streichelgehege und auf eigene Gefahr erlaubt. Ausnahmen sind nur im Beisein ausgebildeter Tierpfleger im Rahmen durchgeführter Führungen unter Aufsicht erlaubt.

Das Mitführen von Musikinstrumenten und Musikwiedergabegeräten und das Abspielen lauter Musik (auch vom Handy) ist nicht gestattet. Ausnahmen sind bei genehmigten Veranstaltungen nach Absprache von der Tiergartenleitung möglich.

Sicherheitsbestimmungen

Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.

Es ist nicht erlaubt, die Besucherwege zu verlassen. Beachten Sie vor den einzelnen Gehegen die Absperrungen und Warnhinweise. Sie dienen Ihrer eigenen Sicherheit. Das Übersteigen der Absperrungen und das Greifen in die Tieranlagen gefährdet Tier und Mensch und ist daher strengstens untersagt.

Wirtschaftswege, Wirtschaftsbereiche und Stallungen dürfen nur nach Genehmigung durch die Tiergartenleitung betreten werden.

Die Benutzung von Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Tretautos und Rollerskates innerhalb des Geländes ist nicht erlaubt. Unsere Wege sind teilweise abschüssig. Die Benutzung der erlaubten im Tiergarten ausgeliehenen Bollerwagen und Laufräder erfolgt auf eigene Gefahr.

Im Tiergarten wird kein Winterdienst geleistet. Das Betreten des Tiergartens erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist strengstens untersagt, Eisflächen zu betreten.

Wir weisen darauf hin, dass einige Gehege und der Bistroshop zeitlich befristet aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden können.

Rücksichtnahme

Das Rauchen ist nur im Eingangsbereich und auf den Wegen gestattet. Wird auf Grund der Witterung (Waldbrandstufe) ein absolutes Rauchverbot für den Tiergarten erforderlich, wird dieses am Eingang kenntlich gemacht.

Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Das Trinken von im Tiergarten gekauften alkoholischen Getränken ist nur in ausgewiesenen gastronomischen Bereichen und auf der Festwiese erlaubt.

Werfen Sie keine Müll- oder Essensreste in die Tiergehege, Wasserbehälter oder auf Grünflächen. Bitte benutzen Sie die dafür aufgestellten Abfallbehälter.

Brandschutz

Die feuerpolizeilichen Vorschriften in sämtlichen Gebäuden sind unbedingt zu beachten. Das Entfachen von offenem Feuer ist den Besuchern des Tiergartens strengstens untersagt.

Im Tiergarten kann die Grillstelle unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden. Die Nutzung der Grillstelle ist terminlich zu vereinbaren.

Nach dem Gebrauch der Grillstelle ist sicherzustellen, dass das Feuer vollständig gelöscht ist. Beim Verlassen des Tiergartens ist dies dem Kassenpersonal zu bestätigen.

Hunde

Hunde sind willkommen, sie sollten aber auf jeden Fall an der kurzen Leine geführt werden. Der Hund ist von einem Erwachsenen zu führen. Eine Beunruhigung der Tiere und der Besucher durch Bellen ist zu unterbinden. Der Spielplatz und die Durchgangsgehege dürfen mit Hunden (auch nicht auf dem Arm) nicht betreten werden. Der Hundeführer haftet für Schäden. die der Hund verursacht.

Extreme Wetterlagen/Havarien         –

Bei extremer Wetterlage wie Sturm, Gewitter, Glatteis oder bei Havarien und anderen besuchergefährdenden Ereignissen behält sich die

Tiergartenleitung vor, im Interesse der Sicherheit einzelne Gehege oder den gesamten Tiergarten zu schließen. Den Aufforderungen des Tiergartenpersonals ist in derartigen Ausnahmesituationen unbedingt Folge zu leisten.

Parken

Als Besucher können Sie die ausgewiesenen Tiergarten-Parkplätze vor dem Eingangsgebäude kostenlos nutzen.

Bei starkem Andrang weichen Sie bitte auf die öffentlichen, umliegenden Parkplätze aus.

Auf den Parkplätzen gelten die Regeln der StVO. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der vorgesehenen Parkflächen ab. Achten Sie beim Verlassen darauf, dass Ihr Fahrzeug geschlossen ist. Bei Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges übernehmen wir keine Haftung. Das gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosionen oder andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. Das Anbringen von Werbung auf den Parkplätzen, Schildern und an den geparkten Fahrzeugen ist untersagt.

Haftung

Für Schäden an Besuchern haftet die Stadtwerke Neustrelitz GmbH im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet die Stadtwerke Neustrelitz GmbH nur, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Tiergartens bzw. der Tiergartenmitarbeiter beruhen.

Ton-, Film,- Foto, und Videoaufnahmen

Das Filmen und Fotografieren ist im Tiergarten Neustrelitz gestattet. Die Verwendung von Foto- Ton- und Filmmaterial ist auf private Zwecke beschränkt. Fotos und Filme dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Tiergartenleitung weder gewerblich verwendet noch an Dritte zur Nutzung übertragen werden. Bitte nehmen Sie bei Ihren Aufnahmen Rücksicht auf die anderen Besucher (Persönlichkeitsrecht).

Hilfe und Unterstützung

Bitte melden Sie Unfälle, Verletzungen sowie Schäden unseren Mitarbeitern persönlich. Wenn Sie einen Krankenwagen oder die Feuerwehr benötigen, können Sie diese auch über unsere Mitarbeiter am Eingang rufen lassen! Sie kennen die kürzesten Wege sowie alle Notfallzufahrten. Sollten Sie Personen verloren haben, melden Sie dies bitte unverzüglich unseren Mitarbeiter. Sie helfen gern weiter.

Fundsachen werden an der Kasse hinterlegt und können dort während der Kassenöffnungszeiten abgeholt werden.

Verstoß gegen die Besucherordnung

Das Tiergartenpersonal ist berechtigt, Besucher, die sich nicht an die Besucherordnung halten, aus dem Tiergarten zu verweisen. Bei Verstößen gegen die Besucherordnung behalten wir uns ein Hausverbot und ggf. auch Schadenersatzforderung vor.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen, anregenden Aufenthalt in unserem Tiergarten. Stadtwerke Neustrelitz GmbH