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Tiergarten vom 3. bis 15. Dezember mit 2G-Regelung geöffnet

Ab morgen Freitag 03.12.2021 ist der Zutritt in unseren Tiergarten nur genesenen und vollständig geimpften Personen erlaubt. Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis bereit.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind:
– Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind
– Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
– für eine Übergangszeit bei zum 31.12.21 auch für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren. Auch sie müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen
– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.
– für eine Übergangszeit bis zum 31.12.21 auch Schwangere. Auch sie müssen negativ getestet sein

Diese Regelung unseres Landkreises gilt bis zum 15.12.2021. Dann erfolgt eine Neubewertung der Situation.